S3-Leitlinie Verhinderung Von Zwang: Prävention Und Therapie Aggressiven Verhaltens Bei Erwachsenen 2019
DOI: 10.1007/978-3-662-58684-6_13
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Freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen

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“…So formuliert das baden-württembergische PsychKG: „(…) Personen werden so untergebracht, behandelt und betreut, dass der Unterbringungszweck bei geringstem Eingriff in die persönliche Freiheit erreicht wird“ (§ 19). Das PsychKG Nordrhein-Westfalens nennt die offene Station als bevorzugte Variante: „Die Unterbringung soll so weitgehend wie möglich in offenen Formen durchgeführt werden“ 2 . Das Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten 3 formuliert: „Sobald es die Behandlung der untergebrachten Personen ohne Gefährdung des Unterbringungszwecks (…) zulässt, soll die Unterbringung (…) in offener und nicht freiheitsbeschränkender Form durchgeführt werden“.…”
Section: Introductionunclassified
“…So formuliert das baden-württembergische PsychKG: „(…) Personen werden so untergebracht, behandelt und betreut, dass der Unterbringungszweck bei geringstem Eingriff in die persönliche Freiheit erreicht wird“ (§ 19). Das PsychKG Nordrhein-Westfalens nennt die offene Station als bevorzugte Variante: „Die Unterbringung soll so weitgehend wie möglich in offenen Formen durchgeführt werden“ 2 . Das Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten 3 formuliert: „Sobald es die Behandlung der untergebrachten Personen ohne Gefährdung des Unterbringungszwecks (…) zulässt, soll die Unterbringung (…) in offener und nicht freiheitsbeschränkender Form durchgeführt werden“.…”
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