Zusammenfassung. Die Geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe (GU) ist seit Jahrzehnten ein kontroverses Thema in der Betreuung schwer verhaltensauffälliger Jugendlicher. Dabei wird zum einen eine nicht selten ideologische Debatte um die rechtliche und die ethische Zulässigkeit des Freiheitsentzuges geführt, zum anderen die Frage der geeigneten Versorgung von erheblich belasteten Jugendlichen mit Bindungstraumatisierungen, schwerer Störung des Sozialverhaltens und psychosozialer Desintegration diskutiert. Die unterschiedlichen Sichtweisen spiegeln sich auch darin wider, dass einige Bundesländer über Institutionen der GU verfügen, andere wiederum – insbesondere die neuen Bundesländer – nicht. Wir stellen hier zwei typisierte Fallkonstellationen aus dem Bundesland Sachsen vor, bei denen die Nichtverfügbarkeit von GU zu einer faktischen Verschiebung der Problematik in Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie geführt hat. Anhand der Fallkonstellationen diskutieren wir schwerpunktmäßig, inwieweit es für GU einen konkreten Bedarf gibt und was zur Wirksamkeit von GU bekannt ist. Hieran schließt sich eine Reflexion des Spannungsfeldes zwischen Zwang und Autonomie an der Schnittstelle Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie an.