“…Klinisch relevant aber kann die Kenntnis der Otolithenfunktion sein F für die Prognose von Vestibularisausfällen [2,12,13], F bei der Abschätzung des Kompensationsvermögens eines M. Menière etwa bei infrage stehenden destruktiven Therapieansätzen [13,15], F in der Differenzialdiagnose zu nichtvestibulären Schwindelbeschwerden [25], F in der gutachterlichen Tätigkeit.…”