Als Resolution stellt sie ein historisch-politisches Dokument dar. Die Idee der Menschenrechte, die sich in diesem Text manifestiert, ist älter als 70 Jahre, sie reicht bis zu den naturrechtlichen Diskursen des 17. und 18. Jahrhunderts zurück -keinesfalls jedoch sind Menschenrechte eine überzeitliche Idee. Wie ich im Folgenden zeigen werde, ist das spezifisch moderne, eurozentrische Verständnis der Menschenrechte in politikphilosophischer und demokratietheoretischer Hinsicht als ein kontroverses Konzept zu begreifen. Anders als es die als Errungenschaft gewertete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) suggeriert, sind weder die begrifflichen Konturen noch der normative Stellenwert und die politische Bedeutung der Idee der Menschenrechte unstrittig. Die Menschenrechtsidee birgt begriffliche Ambivalenzen und Paradoxien, die ich in meiner Studie näher beleuchten und hinsichtlich der Probleme ihrer praktischen Gestaltung diskutieren werde. Dabei ist eine schlicht anmutende Frage, die Cornelia Vismann in einem Aufsatz der 1990er Jahre formuliert, ausschlaggebend für die vorliegende Untersuchung: "Wie müssen Menschenrechte gegenwärtig interpretiert werden, damit sie als gerecht gelten können?" (Vismann 1996: 321) Ungeachtet des verhaltenen, akademischen Tonfalls handelt es sich hierbei um eine radikal fordernde Frage, denn die Menschenrechte beanspruchen in ihrem Kern-1 A/RES/217 A (III), auf Deutsch verfügbar unter: www.un.org/depts/german/mensche nrechte/aemr.pdf (24.11.2018).