2009
DOI: 10.5771/9783845214979
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Gebührenrecht im sozialgerichtlichen Verfahren

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“…Auch das subjektive Erleben der Betroff enen im Verwaltungs-und Gerichtsverfahren ist in der Forschung nur wenig thematisiert worden. Es besteht jedoch Grund zu der Annahme, dass in vielen Verwaltungsverfahren die sachverst ä ndige Begutachtung nicht als neutral und unbefangen erlebt, sondern der Seite und tats ä chlichen oder vermuteten Eigeninteressen des ö ff entlichen Leistungstr ä gers zugeordnet wird ( [7] , S. 183 ff .). Misstrauen gegen die Ergebnisse dieser Begutachtung ist dann auch ein Grund f ü r Streitigkeiten und beeintr ä chtigt m ö glicherweise auch Akzeptanz und damit Erfolg der konkret ausgew ä hlten Leistungen zur Teilhabe.…”
unclassified
“…Auch das subjektive Erleben der Betroff enen im Verwaltungs-und Gerichtsverfahren ist in der Forschung nur wenig thematisiert worden. Es besteht jedoch Grund zu der Annahme, dass in vielen Verwaltungsverfahren die sachverst ä ndige Begutachtung nicht als neutral und unbefangen erlebt, sondern der Seite und tats ä chlichen oder vermuteten Eigeninteressen des ö ff entlichen Leistungstr ä gers zugeordnet wird ( [7] , S. 183 ff .). Misstrauen gegen die Ergebnisse dieser Begutachtung ist dann auch ein Grund f ü r Streitigkeiten und beeintr ä chtigt m ö glicherweise auch Akzeptanz und damit Erfolg der konkret ausgew ä hlten Leistungen zur Teilhabe.…”
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