2004
DOI: 10.3790/978-3-428-51180-8
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Gefährlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Eine Untersuchung zum Maßregelrecht

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“…481 Dieser kriminologische Ansatz wurde aber zur Begründung beliebiger Normabweichung entwickelt und damit trage er nicht den Besonderheiten der Klientel der Sicherungsverwahrung Rechnung. 482 Der Hang wird weiter mit einer "schweren Persönlichkeitsstörung" oder als "eine nicht krankhafte Persönlichkeitsstörung" übersetzt. 483 Dieser Vorschlag könne sich auf neuere empirische Befunde stützen, nach denen erhebliche Ü bereinstimmungen zwischen der Klientel der Sicherungsverwahrung und Teilen der Insassen im psychiatrischen Krankenhaus bestehen.…”
Section: Kritische Analyse Der Derzeitigen Regelungen Der Sicherununclassified
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“…481 Dieser kriminologische Ansatz wurde aber zur Begründung beliebiger Normabweichung entwickelt und damit trage er nicht den Besonderheiten der Klientel der Sicherungsverwahrung Rechnung. 482 Der Hang wird weiter mit einer "schweren Persönlichkeitsstörung" oder als "eine nicht krankhafte Persönlichkeitsstörung" übersetzt. 483 Dieser Vorschlag könne sich auf neuere empirische Befunde stützen, nach denen erhebliche Ü bereinstimmungen zwischen der Klientel der Sicherungsverwahrung und Teilen der Insassen im psychiatrischen Krankenhaus bestehen.…”
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“…Das Merkmal "Gefährlichkeit" bildet auch für die Maßregel der Sicherungsverwahrung die zentrale Anordnungsvoraussetzung. 521 Der Begriff der Gefährlichkeit des Täters soll nicht im Sinne einer personalen Zuschreibung oder gar einer charakterologischen Besonderheit verwandt werden, sondern als normative Bewertung eines Risikosachverhalts, einer erhöhten Rückfallgefährdung. 522 Grundlage der Gefährlichkeitsbe-90 2.…”
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