2000
DOI: 10.1515/zgre.2000.043
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Gesetzliche Mitbestimmung in Deutschland: Idee, Erfahrungen und Perspektiven aus ökonomischer Sicht

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“…Stellt man aus dem Blickwinkel von Unternehmenseigentümern Nutzen und Kosten der freiwilligen Beteiligung von Arbeitnehmern gegenüber, so herrscht über den produkti-vitätssteigernden Effekt, der von ihr ausgehen kann, weitestgehend Einigkeit (Hirschman, 1974; Freeman und Medoff, 1985; Freeman und Lazear, 1995; FitzRoy und Kraft, 2005; Lehmann, 2011). Aufwand entsteht dagegen für Zusammenkünfte dazugehöriger Gremien, freigestellte Mitarbeiter und zusätzlich vorgehaltene Arbeitsplätze (Sadowski, Junkes und Lindenthal, 2001). Ergänzend erschwert und verteuert sich die Entscheidungsfindung in den Unternehmensorganen (Kogan und Wallach, 1966).…”
Section: Literaturdiskussionunclassified
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“…Stellt man aus dem Blickwinkel von Unternehmenseigentümern Nutzen und Kosten der freiwilligen Beteiligung von Arbeitnehmern gegenüber, so herrscht über den produkti-vitätssteigernden Effekt, der von ihr ausgehen kann, weitestgehend Einigkeit (Hirschman, 1974; Freeman und Medoff, 1985; Freeman und Lazear, 1995; FitzRoy und Kraft, 2005; Lehmann, 2011). Aufwand entsteht dagegen für Zusammenkünfte dazugehöriger Gremien, freigestellte Mitarbeiter und zusätzlich vorgehaltene Arbeitsplätze (Sadowski, Junkes und Lindenthal, 2001). Ergänzend erschwert und verteuert sich die Entscheidungsfindung in den Unternehmensorganen (Kogan und Wallach, 1966).…”
Section: Literaturdiskussionunclassified
“…Wird auf Mitbestimmungsrechte verzichtet, ist die Leitung von Unternehmen in der Lage, einen größeren Teil der Unternehmensrente abzuschöpfen, indem eine schlechte wirtschaftliche Lage vorgetäuscht wird. Detailliertere Erläuterungen der Ansätze finden sich bereits bei Sadowski, Junkes und Lindenthal (2001). Warum die Rechtsform SE besonders häufig in Ländern mit nationalen gesetzlichen Mitbestimmungsregelungen gewählt wird, können diese jedoch nur bedingt erklären.…”
Section: Literaturdiskussionunclassified
“…Thirdly, several of the reasons which had always made hostile tender offers difficult in Germany, especially the legal structure of German joint stock corporations and co-determination as a part of it, still apply. 30 This applies particularly to shop floor level co-determination; see Frick and Lehmann (2001) and Sadowski et al (2001). 31 Frankfurter Allgemeine Zeitung 2002.…”
Section: D) Takeovers and Hostile Bidsmentioning
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