2013
DOI: 10.1007/s11623-013-0177-z
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Grenzüberschreitende Datenschutzregulierung im Pazifik-Raum

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“…66 Die Satzung des CSSA verpflichtet deshalb Vereinsmitglieder dazu, gewissenhaft mit als vertraulich gekennzeichneten Informationen umzugehen, das heißt diese Geschäftsgeheimnisse nicht gegen andere Mitglieder einzusetzen und nicht an Dritte weiterzugeben. 67…”
Section: Recht Zum Schutz Von Geschäftsgeheimnissenunclassified
“…66 Die Satzung des CSSA verpflichtet deshalb Vereinsmitglieder dazu, gewissenhaft mit als vertraulich gekennzeichneten Informationen umzugehen, das heißt diese Geschäftsgeheimnisse nicht gegen andere Mitglieder einzusetzen und nicht an Dritte weiterzugeben. 67…”
Section: Recht Zum Schutz Von Geschäftsgeheimnissenunclassified
“…Darüber hinaus macht es deutlich, dass sich Grundrechtsgefährdungen durch fremde Staaten auch bei den vermeintlich eigenem Recht unterliegenden Datenbeständen Privater realisieren können, und insbesondere durchsetzungsstarke Staaten im Bereich der internationalen Datennetze zunehmend gewillt sind, auf hergebrachte bilaterale Handlungsformen wie die Rechtshilfe zu verzichten oder sie gar zu ignorieren, um eine schnelle und reibungslose 923 Ziel der APEC ist vor allem die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Mitgliedsländer zu stärken. 924 Das Privacy Framework enthält insgesamt neun grundlegende Datenschutz-Grundsätze, die u.a. Betroffenenrechte, Verarbeitungsgrundsätze und den grenzüberschreitenden Datenverkehr behandeln.…”
Section: Usaunclassified
“…Betroffenenrechte, Verarbeitungsgrundsätze und den grenzüberschreitenden Datenverkehr behandeln. 925 Inhaltlich bleiben die darin enthaltenen Datenschutz-Grundsätze hinter den OECD-Richtlinien oder gar der EU-Datenschutz-Richtlinie weit zurück. 926 Die Umsetzung des Regelwerkes geschieht auf freiwilliger Basis.…”
Section: Usaunclassified