Bewehrungsstäbe mit großen Stabdurchmessern werden vorwiegend in hochbeanspruchten Stahlbetonkonstruktionen wie z. B. in Stützen, Behältern und dicken Bodenplatten eingesetzt. Solche oft hochbewehrten Bauteile können durch die Verwendung großer Stabdurchmesser in baupraktischer Hinsicht optimiert hergestellt werden (reduzierter Verlegeaufwand, vereinfachter Betoneinbau). Außerdem können bereits in der Tragwerksplanung statisch‐konstruktive Vorteile wie z. B. größere statische Nutzhöhen und höhere Bewehrungsgrade ausgenutzt werden. Die derzeit eingeführten Bemessungs‐ und Konstruktionsregeln in [1, 2] geben jedoch diverse Zusatzregeln vor, deren Einhaltung die wirtschaftlichen Vorteile der großen Stabdurchmesser beschneiden.
Systematische Untersuchungen zum Rissverhalten von Stahlbetonkonstruktionen mit großen Stabdurchmessern wurden erstmals in einem Verbundforschungsvorhaben [3] durchgeführt, an welchem die RWTH Aachen, die Technische Universität Kaiserslautern und die Technische Universität Braunschweig mitwirkten. Die Ergebnisse dieser grundlegenden Untersuchungen sind u. a. auch in [4–6] veröffentlicht.
Ungeklärt ist jedoch weiterhin, inwieweit die derzeit gültigen Bemessungsregeln im Rahmen der Rissbreitenbeschränkung für plattenartige Bauteile mit kreuzweise verlegten großen Stabdurchmessern zutreffend angewendet werden können. Aber auch bei baupraktisch üblichen Stabdurchmessern (z. B. ∅ 20 mm und ∅ 28 mm) stellt sich die Frage, ob die auftretenden Rissbreiten bei mehrlagiger Bewehrungsanordnung mit bekanntem Regelwerk zielführend begrenzt werden können.
Vor diesem Hintergrund wurden weitere, umfangreiche experimentelle Untersuchungen durchgeführt, welche u. a. in [7–9] veröffentlicht sind.