Zusammenfassung
Ziel der Studie Der demographische Wandel mit einer zunehmenden Anzahl von
Menschen, die Versorgungsbezüge erhalten und dem gegenüber einer
abnehmende Anzahl von erwerbstätigen Personen, die in die
Versorgungssysteme einzahlen, führt zu großen Herausforderungen
für die deutschen Sozialsicherungssysteme. Insbesondere gilt es, die
Erwerbstätigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen, sodass im
Besonderen eine (vorzeitige) Erwerbsminderung verhindert werden sollte bzw.
Erwerbsminderungsrentner*innen (EM-Rentner*innen) bei der
Rückkehr in das Arbeitsleben unterstützen werden, wofür
es allerdings bisher kaum wissenschaftlich basierte Angebote gibt. Es wird
vermutet, dass sich die Bedürfnisse bei EM-Rentner*innen, die
psychisch oder körperlich erkrankt sind, unterscheiden. Daher sollen in
dieser Studie entsprechende Unterschiede untersucht werden.
Methodik453 Versicherte in befristeter EM-Rente wurden telefonisch
interviewt. Diejenigen, die „seelische und psychische
Erkrankungen“ angaben, wurden als „psychisch erkrankte
EM-Rentner*innen“ kategorisiert. Unterschiede in demographischen
Variablen, Arbeitsbedingungen vor Beantragung der EM-Rente und Ressourcen wie
Selbstwirksamkeit und soziale Unterstützung wurden in deskriptiven
Analysen und vier multivariaten Varianzanalysen mit Post-hoc Tests
untersucht.
Ergebnisse Ein Drittel der Stichprobe (33,1%) gab an, aufgrund von
psychischen Erkrankungen eine EM-Rente zu beziehen. Sie unterschieden sich von
körperlich erkrankten EM-Rentner*innen in einer Vielzahl an
Charakteristika. Beispielsweise fühlten sie sich geistig älter
und hatten eine geringere berufsbezogene Selbstwirksamkeit sowie eine geringere
psychische Lebensqualität. Auch bei den Arbeitsbedingungen vor
Renteneintritt spielte die psychische Belastung bei den psychisch erkrankten
Erwerbsminderungsrentner*innen eine größere Rolle.
Schlussfolgerung Psychisch erkrankte EM-Rentner*innen
unterscheiden sich von körperlich erkrankten EM-Rentner*innen in
einer erheblichen Anzahl von beeinflussenden und aufrechterhaltenen Faktoren.
Daher sollten zur Förderung eines Verbleibs bzw. einer Rückkehr
ins Erwerbsleben Maßnahmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten
für diese beiden Gruppen angeboten werden.