ZusammenfassungDer vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage der Rechtmäßig- bzw. Rechtswidrigkeit
geschlechtsangleichender Behandlungsmaßnahmen bei transidenten wie intergeschlechtlichen Personen als
grundsätzlich tatbestandlichen Körperverletzungen i.S.d. §§223ff. StGB. Nach Klärung
der begrifflichen, medizinischen und rechtlichen Grundlagen werden hierzu die Möglichkeiten ausgelotet,
die nach aktueller Rechtslage für die Betroffenen (bzw. deren Eltern) bestehen, in derartige Eingriffe
(stellvertretend) einzuwilligen. Anstatt hierbei allein auf die (nicht) bestehende Heilanzeige einer Maßnahme
abzustellen, werden weitere “Zwischenindikationen” vorgeschlagen, um sachgerechtere Einwilligungsergebnisse
zu erzielen. Ein Vergleich der beiden Behandlungsgebiete offenbart Gemeinsamkeiten wie Unterschiede in
der strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbewertung und ihrer Begründung.