In den letzten Jahren steht ein die Autonomie der Einzelschule betonender Reformansatz (wieder) hoch im Kurs: Schulen in sogenannter sozial schwieriger Lage sollen (dazu befähigt werden,) Unterricht, Personal, Schulkultur, organisatorische Abläufe, Kooperationsbeziehungen u. a. m. so weiter(zu)entwickeln, dass soziokulturell benachteiligte Schüler*innen bessere Bildungschancen erhalten und soziale Ungleichheiten abgebaut werden. Dabei nimmt das Thema Schulautonomie auf der bildungspolitischen Agenda der Länder, aber auch des Bundes, seit langem einen zentralen Stellenwert ein: Unter dem Eindruck der lähmenden parteipolitischen Konflikte, die sich seit den 1970er-Jahren um schulstrukturelle Fragen entsponnen hatten, aber auch angesichts der nüchternen Erkenntnis, dass es Schulverwaltungen mit dem Ansetzen an systemischen Stellschrauben nicht gelungen ist, dem altbekannten Problem der Bildungsungleichheit substanziell etwas entgegenzusetzen, verlagerte sich der reformpolitische Fokus von Fragen der Systemgestaltung auf die Ebene der Einzelschule. Spätestens in den 1990er-Jahren galt sie dann als Motor der Entwicklung im Schulwesen (Rolff, 2007). Schulentwicklung lautet seither das Schlagwort für eine dezentralisierte Reformstrategie, die mit "kontextsensiblen" Lösungen an den konkreten Problemen vor Ort ansetzen soll. Schulleitungen, Lehrkräfte und andere Akteur*innen vor Ort, so die Annahme, seien ob ihrer Nähe zum Geschehen am ehesten in der Lage, Stra-