Zusammenfassung
Hintergrund
Vor einer ambulanten Psychotherapie bei Psychologischen bzw. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:innen ist gemäß Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) ein Konsiliarbericht einzuholen. Die Inhalte des Konsiliarberichts sind in der PT-RL festgelegt.
Ziel der Arbeit
Mit dieser Studie sollen die Konsiliarberichte mit den Vorgaben der PT-RL sowie den Berichten an den Gutachter mittels Real-World-Daten verglichen werden.
Methoden
In einer Zufallsstichprobe von 1000 Psychotherapieanträgen lagen 380 Konsiliarberichte vor. Die Daten aus den Konsiliarberichten wurden extrahiert und anhand von Häufigkeitsangaben mit den Vorgaben der PT-RL verglichen. Unterschiede zwischen den Konsiliarberichten und den dazugehörigen Berichten an den Gutachter hinsichtlich behandlungsrelevanter Parameter wurden mittels Chi2-Tests überprüft. Mögliche Prädiktoren für die Empfehlung einer ärztlichen Mitbehandlung wurden anhand von logistischer Regression berechnet.
Ergebnisse
Kein Konsiliarbericht erfüllte sämtliche Vorgaben der PT-RL. Am häufigsten wurden Angaben zu aktuellen Beschwerden gemacht (79 %), am seltensten zu Differenzial- und Verdachtsdiagnosen (4 %). Die Hälfte der Konsiliarärzt:innen (49 %) schätzte eine psychiatrische Abklärung als nicht notwendig ein; etwa ein Drittel (29 %) gab keine Einschätzung dazu ab. Die Konsiliarberichte enthielten 2,6-mal seltener Angaben zu relevanten Vor- und Parallelbehandlungen als die zugehörigen Berichte an den Gutachter (χ2 = 22,1; p < 0,001). Es gab keine Hinweise auf Prädiktoren für die Empfehlung einer ärztlichen Mitbehandlung.
Diskussion
Die Anforderungen des Konsiliarberichts werden nur teilweise erfüllt. Im Rahmen der Reformierung des Antrags- und Gutachterverfahrens sollte die Notwendigkeit der Konsiliarberichte überprüft werden.