Ziel des Beitrages ist es, die Leistungsfähigkeit des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 in einer geänderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umwelt zu überprüfen. Es ergeben sich zahlreiche binnenorganisatorische Probleme, die insbesondere aus dem zwingenden Organisationsrecht, dem Betriebsbegriff, einer unzweckmäßigen Ausgestaltung des Entscheidungsprozesses und der Entscheidungsinhalte resultieren. Weiter vermag das Betriebsverfassungsrecht die negativen Folgen interorganisationaler Kooperationen für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer nicht zu kompensieren. Dies gibt Veranlassung, Leitideen für eine Reform der Betriebsverfassung zu entwikkeln.