“…Die Intention des Gesetzgebers bei dieser Öffnung des Zugangs zu einer GKV-Finanzierung lag natürlich keineswegs darin, die gemeindepsychiatrischen Träger für ihren hartnäckigen Einsatz für die Belange der sozialen Psychiatrie zu belohnen. Die Intention lag vielmehr eindeutig in der Schaffung von Anreizen für die Verbesserung der Effizienz der psychiatrischen Versorgung [6]. Obwohl die einfache Rechnung, dass ambulante psychiatrische Behandlungsformen in jedem Fall kostengünstiger sind als stationäre keineswegs immer zutrifft, legen gesundheitsökonomische Analysen eindeutig den Schluss nahe, dass sich durch eine stärkere Ambulantisierung das Kosten-Nutzenverhältnis der psychiatrischen Behand- lung auch aus der Perspektive der Patienten deutlich verbessern lässt [2].…”