2013
DOI: 10.1055/s-0038-1633287
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Integrierte psychiatrische Versorgung aus Sicht der Gesetzlichen Krankenversicherung

Abstract: ZusammenfassungDie Integrierte Versorgung (IV) bietet viele Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Patienten. Dies gilt besonders für Patienten mit schweren Erkrankungen, bei denen durch eine bessere Verzahnung der stationären und ambulanten Versorgung Rückfälle und Klinikaufnahmen vermieden werden könnten. Dabei können in der IV auch Therapieelemente eingesetzt werden, die in der Routineversorgung nicht generell zur Verfügung stehen. Zudem können die Bereiche psychiatrischer Versorgun… Show more

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“…Andererseits liegen die Ursachen aber auch in einem immer noch durch die Ideen der Bismarck-Ära geprägten System der Organisation und der Finanzierung von Sozial-und Gesundheitsleistungen und den daraus resultierenden Zuständigkeits-und Interessenkonflikten. [6]. Bei der Frage der Trägerschaft für Verträge zur integrierten Versorgung wagt der Gesetzgeber einen, besonders für die psychiatrische Versorgung wichtigen Schritt in die Richtung der vorsichtigen Loslösung von einem einseitig neurobiologisch orientierten Krankheitsbild und den damit verbundenen Vorstellungen von einer "medizinisch/pharmakologischen" als der einzigen adäquaten Gesundheitsversorgung.…”
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“…Andererseits liegen die Ursachen aber auch in einem immer noch durch die Ideen der Bismarck-Ära geprägten System der Organisation und der Finanzierung von Sozial-und Gesundheitsleistungen und den daraus resultierenden Zuständigkeits-und Interessenkonflikten. [6]. Bei der Frage der Trägerschaft für Verträge zur integrierten Versorgung wagt der Gesetzgeber einen, besonders für die psychiatrische Versorgung wichtigen Schritt in die Richtung der vorsichtigen Loslösung von einem einseitig neurobiologisch orientierten Krankheitsbild und den damit verbundenen Vorstellungen von einer "medizinisch/pharmakologischen" als der einzigen adäquaten Gesundheitsversorgung.…”
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“…Die Intention des Gesetzgebers bei dieser Öffnung des Zugangs zu einer GKV-Finanzierung lag natürlich keineswegs darin, die gemeindepsychiatrischen Träger für ihren hartnäckigen Einsatz für die Belange der sozialen Psychiatrie zu belohnen. Die Intention lag vielmehr eindeutig in der Schaffung von Anreizen für die Verbesserung der Effizienz der psychiatrischen Versorgung [6]. Obwohl die einfache Rechnung, dass ambulante psychiatrische Behandlungsformen in jedem Fall kostengünstiger sind als stationäre keineswegs immer zutrifft, legen gesundheitsökonomische Analysen eindeutig den Schluss nahe, dass sich durch eine stärkere Ambulantisierung das Kosten-Nutzenverhältnis der psychiatrischen Behand- lung auch aus der Perspektive der Patienten deutlich verbessern lässt [2].…”
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