Mit der im November 2021 erfolgten Anerkennung eines Rechts auf schulische Bildung im Bundesverfassungsgerichtsbeschluss „Bundesnotbremse II“ sind nicht nur Rechtswissenschaft, sondern auch die Bildungswissenschaften und die empirische Bildungsforschung aufgefordert, sich der Diskussion um Form, Inhalt, Aussagen und Implikationen dieses neuen Bildungsgrundrechts insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistungsdimension des unverzichtbaren Mindeststandards schulischer Bildung zu stellen. Ein entsprechender Diskurs steht bis dato noch aus. Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Beitrag darauf, mögliche (theoretische wie empirische) Konvergenzpunkte zwischen Bildungswissenschaft und empirischer Bildungsforschung einerseits sowie dem Beschluss bzw. dem neuen Bildungsgrundrecht andererseits aufzuzeigen, indem er die Bedeutung des Beschlusses skizziert, empirische Evidenz zur Konkretisierung des Mindeststandards hinsichtlich dessen Output- sowie Inputdimension exemplarisch darstellt und die hier aufgeworfenen Fragen schließlich gerechtigkeitstheoretisch einordnet.