2012
DOI: 10.9785/ovs.9783504381745
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IT-Vertragsrecht

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“…Bu maddeye göre muafiyet ancak, kullanıcı bilgilerini iletmeleri ya da iletişim ağına erişimde aracılık etmeleri durumunda geçerli olacaktır. 74 Kural, erişim sağlayıcılarının sorumluluktan muaf olması olsa da, bazı durumlarda bu muafiyetten söz edilemez. Bu durumlardan ilki hukuka aykırı fiilleri işlemek için kasıtlı olarak kendi hizmetinden faydalanan bir kullanıcıyla beraber çalışmaları yani birlikte hareket etmeleri halidir.…”
Section: B-erişim Sağlayıcıunclassified
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“…Bu maddeye göre muafiyet ancak, kullanıcı bilgilerini iletmeleri ya da iletişim ağına erişimde aracılık etmeleri durumunda geçerli olacaktır. 74 Kural, erişim sağlayıcılarının sorumluluktan muaf olması olsa da, bazı durumlarda bu muafiyetten söz edilemez. Bu durumlardan ilki hukuka aykırı fiilleri işlemek için kasıtlı olarak kendi hizmetinden faydalanan bir kullanıcıyla beraber çalışmaları yani birlikte hareket etmeleri halidir.…”
Section: B-erişim Sağlayıcıunclassified
“…94 Yer sağlayıcılar, barındırdıkları başkasına ait içeriklerin açıkça hukuka aykırılığı hakkında bilgi sahibi olur olmaz, bu içeriğin çıkartılması ya da buna erişimin engellenmesi için gerekli önlemleri derhal almalıdır. 95 Aksi halde bu bilinçli eylemi nedeniyle hukuki ve cezai sorumluluğu gündeme gelecektir. Burada ispat yükü davacı tarafta olup yalnızca yer sağlayıcının bildiği değil aynı zamanda hukuka aykırı olduğunu bildiğini de ispat ile sorumluluk doğacaktır.…”
Section: C-yer Sağlayıcıunclassified
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“…Wie bereits ausgeführt worden ist, ist ein ISP nicht verpflichtet, die von seinen Nutzern auf die Webseite gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen hin zu überprüfen� 750 Aber sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt, entsteht die Verantwortlichkeit� 751 Die Verantwortlichkeit zeigt sich im Fall vom Beseitigungsanspruch als eine Pflicht, die in Frage gestellten Einträge zu löschen oder zu sperren, um die Rechtsverletzung zu be-seitigen� Anders als ein Unterlassungsanspruch richtet sich der Beseitigungsanspruch auf die Beendigung der gegenwärtigen Störung� 752 Der Beseitigungsanspruch bedeutet nach der Rechtsprechung des BGH aber nicht, dass der ISP auf jedes Verlangen des Betroffenen aktiv werden muss, die der Rechtsverletzung verdächtigten Einträge zu löschen� 753 Sonst würde die Meinungsfreiheit der Äußernden überhaupt nicht geschützt� Durch ein Urteil im Jahr 2011 hat der BGH festgestellt, dass ein Tätigwerden des Providers erst veranlasst wird, wenn die Behauptung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß "unschwer -das heiß ohne eigehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung-bejaht werden kann"� 754 Dieses vom BGH entwickelte Prinzip korrespondiert mit § 10 Satz 1 Nr� 2 TMG, in dem das auf EU-Ebene gerade heftig diskutierte "Notice-and-Take-Down"-Verfahren vorliegt� 755 Der Provider soll den Kommunikationsprozess zwischen den Betroffenen und den Äußernden durchführen� Darauf sollen der Betroffene und der Äußernde demgemäß reagieren� Der Betroffene muss nicht nur die Tatsache der Veröffentlichung eines rechtswidrige Drittinhaltes dem Provider mitteilen, sondern auch begründen, aus welchen Gründen die Information rechtswidrig ist� 770 Dem entsprechend muss sich der Äußernde für seine Äußerung verteidigen� Für den Streitfall muss er sein berechtigtes Interesse begründen� Zum Schluss soll der Provider entweder dem Äußernden oder dem Betroffenen den Vorzug geben� 771 Der Provider ist "nicht lediglich Moderator und Vermittler dieses Kommunikationsprozesses", "sondern eine Art Schiedsrichter in einer Auseinandersetzung"� 772 Dieser Kommunikationsprozess ist die aktuellste Methode, um den Beseitigungsanspruch im Fall einer Persönlichkeitsrechtsverletzung während der Menschenfleischsuche durchzuführen� Seiner Anwendung stehen jedoch viele Kritiken gegenüber� bb) Die Kommentare über den Kommunikationsprozess…”
Section: B) Beseitigungsanspruchunclassified
“…(1) Die Gefahr der extra entstehenden Pflichten und Kosten des ISP Um die Aufgabe des ISP im Kommunikationsprozess zu beschreiben, hat der BGH einige unbestimmbare Ausdrücke verwendet, wie z�B� "substantiierte" Gegenäußerung, "berechtigte Zweifel" 773 � Solche Ausdrücke sind relativ subjektiv und umfangreich, die von jedem unterschiedlich beurteilt werden könnten� 774 Um den Kommunikationsprozess durchzuführen ist eine Prüfung der zu beanstandenden Inhalte vom ISP unvermeidlich� 775 Wegen der Unbestimmbarkeit des Beurteilungsstandards ist es in der Praxis für den ISP häufig schwer einzuschätzen 776 , ob eine Rechtsverletzung vorliegt� Hierdurch würden den Provider komplexe Prüfungspflichten treffen� 777 Die Prüfungspflicht während des Kommunikationsprozesses kann nicht durch Computerprogramme automatisiert werden� Um die komplexe Anforderung des BGH zu erfüllen, muss der ISP während des Betriebs der Webseite passende beschwerdebezügliche Verfahren entwickeln� 778 "Dazu gehört möglicherweise die Entwicklung spezieller Formulare, die Einrichtung von Beschwerdestellen und die Einstellung neuer Mitarbeiter"� 779 Dies bedeutet für den Provider eine deutliche Mehrbelastung und eine enorme Kostensteigerung� 780 Jedoch hat der BGH in der Entscheidung "Jugendgefährdende Medien bei eBay" ausdrücklich klargestellt, dass "keine Anforderungen auferlegt werden (dürfen), die (ein) von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder (die) Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren"� 781…”
Section: B) Beseitigungsanspruchunclassified