Zusammenfassung
Misshandlung und sexueller Missbrauch von Kindern hinterlassen u.a. physische Verletzungen. Diese können bei zeitnaher Dokumentation entscheidend sein für eine Beweisführung u.a. vor Gericht. Dabei werden körperliche Untersuchungen von verschiedenen Institutionen in Auftrag gegeben (Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) und es werden Gewaltformen unterschieden: stumpfe Gewalt (z.B. Schläge), thermische Gewalt (z.B. Verbrennen durch eine Zigarette), scharfe Gewalt (z.B. durch ein Messer). Hinzu kommen spezielle Formen der Kindesmisshandlung: u.a. das Schütteltrauma-Syndrom und das Münchhausen-Syndrom by proxy.