Problem der Rechtsstellung der Katholiken in den kleineren deutschen Staaten Als am 23. Mai 1815 Österreich und Preußen ihren gemeinsamen Verfassungsentwurf für den zu gründenden Deutschen Bund vorlegten, reagierten die Vertreter der mindermächtigen deutschen Staaten erleichtert. Zum einen, weil nach den Irrungen und Wirrungen des Kongresses und Monaten des Wartens ein neues verfassungsrechtliches Band für die deutschen Staaten -ein Hauptanliegen fast aller Regierungen -erreichbar erschien. Zum anderen, weil -anders als im Oktober und November des Vorjahres -diese Arbeit nicht mehr den Vertretern der fünf deutschen Vormächte überlassen werden musste, sondern auch Vertreter der Mindermächtigen hinzugezogen werden sollten. Freilich vorerst nur Vertreter, denn die Schar der Diplomaten aus jenem Kreis war groß, beinahe so groß wie die Zahl der Staaten, die sie repräsentierten 1 .Insgesamt handelte es sich bei den Mindermächtigen, so auch die zeitgenössisch vielfach verwendete Eigenbezeichnung, um nicht weniger als 33 Staaten mit zusammen rund 3,5 Millionen Einwohnern, was etwa der Einwohnerzahl Bayerns entsprach. In der Größe reichten die Mindermächtigen von Hessen-Darmstadt, mit immerhin knapp 620.000 Einwohnern, bis zu Liechtenstein, mit gerade einmal 5.500 Einwohnern. Die Tabelle im Anhang listet die Staaten auf. Sie alle hatten die großen politischen und staatsrechtlichen Umwälzungen im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts überstanden oder waren 1813/14 zu neuem politischem Leben erwacht. Andere, wie Isenburg und das Großherzogtum Frankfurt, hatten 1813 zu lange an der Seite Napoleons gestanden und waren von den Alliierten erobert und 1