ZusammenfassungDas DRG-System (Diagnoses Related Groups) dient der Berechnung von
Fallpauschalen, mit denen den Kliniken die stationären Behandlungen vergütet
werden. Der erweiterte Arbeitsaufwand für die fachgerechte Durchführung
erfordert zusätzliches Personal (Gesundheitsökonomen, Dokumentare). Bei der
Codierung von Behandlungsprozeduren konnten Diskrepanzen zwischen den
Eintragungen der behandelnden Ärzte und denen der Medizinökonomen festgestellt
werden, die zu beträchtlichen Unterschieden hinsichtlich der Erlöse führten. Die
vorliegende Untersuchung diente der Analyse dieser Diskrepanzen bezogen auf die
im DRG-System vorgegebenen Fallbeschreibungen.
Material und Methoden An einer Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie
führten die behandelnden Ärzte und ein Gesundheitsökonom unabhängig voreinander
Codierungen der Diagnosen und Behandlungsprozeduren nacheinander eingewiesener
Patienten unter Einbeziehung der Berechnung von Erlösen durch. Die
Dokumentationen wurden tabellarisch zusammengestellt, um Vergleiche und
Berechnungen vornehmen zu können.
Resultate Es wurden 295 Eintragungen gegenübergestellt. In 24,75 % der
Fälle stimmten die Codierungen von Ärzten und Gesundheitsökonom überein. In den
übrigen Fällen differierten die Eintragungen. Der durchschnittliche Unterschied
bei den Erlösen betrug 3.552,29 (± 2947) Euro pro Abrechnungsfall. In 6 Fällen
bewertete der Gesundheitsökonom den Erlös um mehr als 10 000,-€ höher als die
Ärzte.
Diskussion Die teilweise sehr diffizile DRG-Codierung wird von
behandelnden Ärzten nur teilweise beherrscht. Es entstehen bedeutende
Diskrepanzen bei den Fallbeurteilungen zu den Medizinökonomen, was auf ein
ungenügendes Wissen über das DRG-System, eine fehlende Routine und begrenzte
Zeitressourcen zurückzuführen ist. Die Notwendigkeit einer Kosteneffektivität
bewirkt eine mehr ökonomisch ausgerichtete Patientenversorgung, wodurch das
individuelle Arzt-Patientenverhältnis eingeschränkt werden muss.
Begleiterkrankungen können zum Nachteil der Patienten unterschätzt werden. Es
sollte angestrebt werden, dass behandelnde Ärzte und Gesundheitsökonomen durch
regelmäßigen Informationsaustausch einen Modus finden, um bei der DRG-Zuordnung
einen weitgehenden Konsens zu erzielen, der ärztliche und ökonomische Aspekte
berücksichtigt.