Solange die Stahlherstellung noch nicht umfassend CO2‐neutral erfolgt, sind alternative Wege des klimaneutralen Bauens mit Stahl zu erforschen und auszubauen. Dazu gehört in Abgrenzung zum Recycling des Werkstoffs und zur Ertüchtigung von alten Stahlbauten die Wiederverwendung von Stahlbauteilen. Während in einigen europäischen Ländern gebrauchte Stahlbauteile bereits gehandelt und regelmäßig verbaut werden, ist das in Deutschland noch nicht so. Ursache hierfür sind fehlende Regeln, nicht nur auf der technisch‐wissenschaftlichen Seite, sondern auch im Bereich der Regulierung. Denn es fehlen Vorgaben für einen Markt mit gehandelten Bauprodukten überhaupt. Dabei bietet sich die Wiederverwendung von Stahlbauteilen besonders an, denn sie sind leicht zu demontieren, zu lagern und flexibel wieder einbaubar. Grundsätzlich steht der technischen Regelung gebrauchter Stahlbauteile in einem neuen Bauwerkskontext nichts entgegen. So wird derzeit für Abbruch und Verarbeitung ein weiterer Anhang zur DIN EN 1990‐2 erarbeitet. Für die Bemessung wiederverwendeter Stahlbauteile, und darauf geht der Aufsatz mit der Durchleuchtung von Randbedingungen, der Konzeption und der Vorgehensweise ein, ist eine Ad‐hoc‐Gruppe in CEN/TC250/SC3 gegründet worden, die Vorschläge für ergänzende Bemessungsregeln erarbeitet. Auch dies wird in diesem Beitrag angesprochen, ebenso wie die Anknüpfung der Regeln an die DIN EN 1990‐2, in die die Spezifikationen der derzeitigen CEN/TS 17440 übernommen werden.