2004
DOI: 10.1007/s00350-004-1138-1
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Medizinische Versorgungszentren nach dem GMG

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“…34 Die ursprüngliche Gesetzesfassung, die nur angestellte Ärzte im MVZ vorsah, entsprach der Begründung zwar noch, wäre aber eine "Kampfansage an die niedergelassene Vertragsärzteschaft" 35 gewesen. 37 36 Die Begründung des Gesetzes wurde jedoch nicht verändert.…”
Section: B) "Oder Vertragsärzte"unclassified
“…34 Die ursprüngliche Gesetzesfassung, die nur angestellte Ärzte im MVZ vorsah, entsprach der Begründung zwar noch, wäre aber eine "Kampfansage an die niedergelassene Vertragsärzteschaft" 35 gewesen. 37 36 Die Begründung des Gesetzes wurde jedoch nicht verändert.…”
Section: B) "Oder Vertragsärzte"unclassified
“…Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn keine Zulassungsbeschränkungen vorliegen. Anträge auf Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums und auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem zugelassenen medizinischen Versorgungszentrums sind abzulehnen, wenn bei Antragstellung für die dort tätigen ¾rzte Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind.Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass die Zulassungsausschüsse Medizinische Versorgungszentren zulassen, in denen sowohl angestellte als auch zugelassene ¾rzte tätig sind[7]. Die Abrechnung erfolgt über eine einheitliche Abrechnungsnummer.…”
unclassified