Zusammenfassung
Einleitung: Das Vorgehen bei au?erklinischem Herzstillstand ist durch starken Zeitdruck in Kombination mit unzureichenden anamnestischen Informationen ?ber den Patienten gekennzeichnet. Bei einem Kreislaufstillstand kann das Recht des Patienten auf Selbstbestimmung nur begrenzt ber?cksichtigt werden, da dieser weder aufkl?rungs- noch einwilligungsf?hig ist. Leitlinien und Patientenverf?gungen k?nnen not?rztliche Entscheidungen beeinflussen. Mit der vorliegenden Arbeit wurde das Vorgehen und der Verlauf von au?erklinischen Herzstillst?nden unter besonderer Ber?cksichtigung der Kriterien zu Nichtbeginn oder Abbruch von Reanimationsbem?hungen untersucht und ob eine vorliegende Patientenverf?gung eine Entscheidungshilfe bot.
Methodik: ?ber einen Zeitraum von einem Jahr (Sept. 2012???Aug. 2013) wurde eine prospektive Single-Center-Beobachtungsstudie aller au?erklinischen Reanimationen in Magdeburg durchgef?hrt, in der 220 Patienten erfasst wurden.
Ergebnisse: Bei 43,3?% der Patienten wurde eine Reanimation begonnen und fortgef?hrt und bei 56,7?% prim?r keine Reanimationsma?nahmen eingeleitet bzw. im Verlauf abgebrochen. Eine g?ltige schriftliche Patientenverf?gung lag in 13,3?% der F?lle vor. In 37,2?% der F?lle konnte durch anwesende Angeh?rige oder Pflegepersonal der derzeitige Krankheitszustand als Entscheidungshilfe herangezogen werden. Das Vorliegen einer Patientenverf?gung, in der ein Verzicht auf lebenserhaltende und -verl?ngernde Ma?nahmen dokumentiert war, f?hrte signifikant h?ufiger zum Abbruch und insbesondere zum Nichtbeginn von Wiederbelebungsma?nahmen.
Diskussion: Die von der Leitlinie zur Reanimation des ERC empfohlenen Kriterien f?r den Nichtbeginn bzw. Abbruch einer Reanimation bieten eine erste Entscheidungshilfe f?r Notarzt und Rettungsdienstpersonal. Um den medizinethischen Prinzipien unter den Bedingungen der Notfallmedizin gerecht zu werden und mehr rechtliche Sicherheit f?r den Notarzt zu bieten, erscheint eine Anordnung f?r Akutsituationen in Form eines Notfallbogens zus?tzlich zur Patientenverf?gung unerl?sslich.