2013
DOI: 10.37307/j.1864-8029.2013.07.05
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Menschenwürde jenseits des Abwehrrechts

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“…3 GG dar, um einen hinreichenden Sachverhaltsbezug zur deutschen Hoheitsgewalt in leistungsrechtlichen Kontexten sicherzustellen. 83 Ein solcher Bezug zum deutschen Sozialstaat ist demgegenüber ohne Weiteres gegeben, wenn Hilfesuchende im Inland auf die Rückkehr in ihren Herkunftsstaat verwiesen werden. Hier geht es nicht darum, einen extraterritorialen Leistungsanspruch zu konstruieren, sondern extraterritoriale Implikationen der Versagung von Grundsicherungsleistungen zu berücksichtigen.…”
Section: Extraterritoriale Ausstrahlungswirkung Des Grundrechts Aufunclassified
“…3 GG dar, um einen hinreichenden Sachverhaltsbezug zur deutschen Hoheitsgewalt in leistungsrechtlichen Kontexten sicherzustellen. 83 Ein solcher Bezug zum deutschen Sozialstaat ist demgegenüber ohne Weiteres gegeben, wenn Hilfesuchende im Inland auf die Rückkehr in ihren Herkunftsstaat verwiesen werden. Hier geht es nicht darum, einen extraterritorialen Leistungsanspruch zu konstruieren, sondern extraterritoriale Implikationen der Versagung von Grundsicherungsleistungen zu berücksichtigen.…”
Section: Extraterritoriale Ausstrahlungswirkung Des Grundrechts Aufunclassified
“…512 Das Grundrecht, bei dessen Ausgestaltung erhebliche Spielräume bestehen, ist in der Rechtsprechung und Literatur inzwischen als ein Leistungsgrundrecht anerkannt. 513 Es entfaltet seinen Schutzbereich jedoch immer erst dann, wenn andere Mittel zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmini-mums nicht zur Verfügung stehen. 514 Hinter dieser zunächst selbstverständlich klingenden Aussage steht eine Einschränkung des Schutzbereiches.…”
Section: IIIunclassified