Dieser Beitrag behandelt die rezenten Entwicklungen der Migrationspolitik in Österreich. Das Feld der Migrationspolitik umfasst die Themen Zuwanderung und Niederlassung, Integration und Staatsangehörigkeit. Die Migrationspolitik ist charakterisiert durch folgende Merkmale: Gleichzeitigkeit von Öffnung und Schließung: Auch wenn medial und parteipolitisch Migration vor allem als Beschränkung und Kontrolle thematisiert wird, betreffen die politischen Maßnahmen Schließung und Öffnung des territorialen Gebietes, Verhinderung und auch Aufnahme von Migrant*innen. Europäischer Migrationsraum: Der europäische Migrationsraum umfasst Binnenmigration (Mobilität) und Migration von Außen (Drittstaatsangehörige). Mit dieser rechtlichen Kategorisierung gehen unterschiedliche, soziale, politische und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen einher. Limitierte nationale Kompetenzen: Die österreichische Politik wird durch die EU-Mitgliedschaft zur Mitgestalterin auf der EU-Ebene, sie verliert aber gleichzeitig einige alleinige Entscheidungskompetenzen. Mehr als die Hälfte der Zuwanderung nach Österreich basiert auf dem EU-Recht der Personenfreizügigkeit. Eingeschränkte Handlungsspielräume: Die mitgliedsstaatlichen Haupt-Handlungsspielräume liegen bei der Gestaltung der Arbeitsmigration, der Integrations-und Staatsbürgerschaftspolitik. Hauptakteur der nationalen Migrationspolitik ist das Bundesministerium für Inneres; es ist mit zuständig für die Vergemeinschaftung der europäischen Migrationspolitik sowie für die Grenz-, Aufenthalts-, Asyl-und Staatsbürgerschaftspolitik in Österreich. Strategisches Handeln: Migration, Asyl und Integration, aber auch Islam und Muslim*innen werden im politischen Wettbewerbsraum politisiert. Migration ist nicht nur ein Thema der Gestaltung von politischen Rahmenbedingungen, sie ist primär auch Gegenstand parteistrategischen Handelns.