“…Damit werden aktive Lernprozesse angestoßen [16] und die Studenten überlegen selbst, welches diagnostische Verfahren am besten geeignet ist, um eine bestimmte klinische Fragestellung zu beantworten. Dies entspricht auch dem Ziel der Röntgenverordnung, durch die Prüfung der rechtfertigenden Indikation zu entscheiden, ob Röntgenverfahren zur Beantwortung einer medizinischen Fragestellung durch andere bildgebende Methoden ersetzt werden können [12]. Anschließend erfolgt das Abwägen möglicher therapeutischer Maßnahmen.…”