Luftfahrzeugführer in militärischen Luftfahrzeugen sind hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Wirbelsäulenbeschwerden sind bei Jet- und Hubschrauberpiloten häufig und können die Leistungsfähigkeit und Einsatzfähigkeit der Luftfahrzeugbesatzungen einschränken oder ausschließen. Bei einem Flugunfall und bei der Benutzung der Rettungssysteme (Schleudersitz, Fallschirm) wirken hohe Kräfte auf das muskuloskelettale System und den gesamten Körper, Verletzungen und Tod sind möglich. Im Zeitraum von 2011–2020 wurden insgesamt 4296 Bewerber im Fachdezernat II 3e „Orthopädie/Anthropometrie“ des ZentrLuRMedLw in Fürstenfeldbruck anthropometrisch und fachorthopädisch (einschließlich MRT-Bildgebung der gesamten Wirbelsäule) untersucht und begutachtet. Unter Beachtung der Zentralvorschrift A1/831/0-4008 der Bundeswehr wurden 395 Bewerber (9,2 %) als „nicht wehrfliegerverwendungsfähig“, 3901 (90,8 %) als „wfv“ begutachtet. Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, einen Antrag auf eine flugmedizinische Sondergenehmigung zu stellen. 178 Bewerber haben einen Antrag gestellt (42,3 %), 159 Anträge wurden positiv entschieden, 19 Anträge (11,2 %) wurden abgelehnt.