Durch die Fortschritte der modernen Fortpflanzungsmedizin, besonders nach Einführung der intrazytoplasmatischen Spermainjektion (ICSI) seit 1993, kann vielen Ehepaaren trotz starker Fertilitätseinschränkung auf männlicher Seite zu einem Kind verholfen werden. In Fäl-len absoluter Zeugungsunfähigkeit oder nach Versagen der modernen Behandlungsmethoden sowie zur Vermeidung genetischer Risiken wird auf die Behandlung mit Samen eines (anonymen) Spenders zurückgegriffen. In der Bundesrepublik werden zurzeit aufgrund dieser Therapiemaßnahme vermutlich ca. 1.000 Kinder pro Jahr geboren. Dabei finden sich bei nach donogener Insemination im Vergleich zu natürlich gezeugten und adoptierten Kindern keine Unterschiede in der sozioemotionalen Entwicklung. Durch den neuen § 1600 BGB ist eine gewisse Rechtssicherheit eingetreten. Als einziger ungeklärter Aspekt ist das bisher übliche Verschweigen der donogenen Insemination gegenüber den Kindern zu sehen. Schwachstellen der derzeitigen Praxis (Spender, Dokumentation, Anonymität ja/nein) müssen geregelt werden. Die donogene (heterologe) Insemination hat heute als wissenschaftlich begründetes Verfahren einen gerechtfertigten Platz in der Reproduktionsmedizin.
Gegenwärtige SituationFür Paare mit unbehandelbarer Infertilität des Mannes ist die Behandlung mit Spendersamen (donogene Insemination, DI, heterologe Insemination, artifizielle Insemination,AID="artificial inseminati-