Ein 21jähriger Asylbewerber aus Tibet wurde vom Hausarzt am 21. September 2006 notfallmässig wegen Verdachts auf Lungentuberkulose zur stationären Behandlung zugewiesen. Der Patient war bereits am 6. August 2006 in die Schweiz eingereist. Bei der Untersuchung durch die Grenzsanität in Kreuzlingen hatte er zwar angegeben, krank zu sein, die Frage nach dem Vorliegen von Husten, Auswurf, Nachtschweiss und Gewichtsverlust jedoch verneint. Ein Röntgenbild war deshalb nicht angefertigt worden. Der Tibeter wurde in einem Durchgangszentrum untergebracht. Vier Wochen nach der Einreise klagte er über Husten mit Auswurf ohne Hämoptoe und litt an Fieber, Inappetenz und Gewichtsverlust, Nachtschweiss sowie atemabhängigen rechtsthorakalen Schmerzen. Unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers gab der Mann -wohl aus Angst vor einer Ausweisungerst nachträglich an, bereits in Tibet wegen Krankheit während mehrerer Monate mit Pillen behandelt worden zu sein und seit längerem an Husten zu leiden. Ob es sich bei der erwähnten Medikation um eine Tuberkulosechemotherapie gehandelt hatte, blieb jedoch unklar. Bei der ersten Arztkonsultation am 21. September 2006 war der Patient febril. Trotz unauffälligem Lungenauskultationsbefund wurde erstmals ein Thoraxröntgenbild angefertigt. Beim Klinikeintritt wegen bestehenden Verdachts auf Tuberkulose zeigten sich deutlich erhöhte Infektparameter und ebenfalls erhöhte Leberwerte. Radiologisch waren noduläre Transparenzminderungen in beiden Oberlappen, ein rechtsseitiger Pleuraerguss sowie eine fragliche Kaverne auf der linken Seite sichtbar, die computertomo-