“…Die Kandidatennominierung ist eine unentbehrliche Voraussetzung für die Durchführung der Wahl und muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Die Nominierung erfolgt nach den jeweiligen Wahlgesetzen in Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen unter Anwesenden (Merten 2019 , S. 119 ff.). Da solche Präsenzveranstaltungen in Zeiten einer Pandemie eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefahr mit sich bringen könnten, suchte man nach Lösungen, wie eine pandemiekonforme Kandidatenkür möglich gemacht werden kann.…”