Warum ist das wichtig?Kinder können auf ihre Grundrechte nicht verzichten. Ob sie Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch als solche verstehen, ist daher nicht ausschlaggebend dafür, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies ergibt sich alleine schon daraus, dass Kinderschutz auch bei Kindern greifen muss, die aufgrund von Alter und Entwicklungsstand noch nicht über Erfahrungen nachdenken oder sich dazu äußern können. Umgekehrt führen auch Angaben eines Kindes, es habe sich durch bestimmte elterliche Verhaltensweisen sehr verletzt oder missachtet gefühlt, nicht geradlinig zu einer Übernahme der Bewertung durch Jugendämter oder Familiengerichte. Auch wenn ein Hilfebedarf in entsprechenden Fällen anzunehmen ist, handelt es sich vielleicht lediglich um einen eskalierten Eltern-Copyright: KJPP, Universitätsklinikum Ulm, 2023 | guteverfahren.elearning-kinderschutz.de H. Kindler (*) Deutsches Jugendinstitut e. V., München, Deutschland