Zusammenfassung
Einleitung In Hinblick auf den Umgang mit transgeschlechtlichen Personen in der DDR verzeichnet die derzeitige Forschung Leerstellen. Über die Lebensumstände dieser Menschen lassen sich bis auf wenige Einzelschicksale kaum Aussagen treffen. Bisherige Arbeiten beschränken sich auf den Großraum Berlin, doch auch in Leipzig kann in Bezug auf Transgeschlechtlichkeit eine organisierte medizinische Betreuung nachgewiesen werden.
Forschungsziele Im Folgenden ist aufzuzeigen, wie sich das Universitätsklinikum Leipzig als DDR-Behandlungszentrum für Transgeschlechtlichkeit etablierte und welche Bedeutung der Sexualwissenschaftlerin Lykke Aresin in diesem Kontext zukommt.
Methoden Unter Berücksichtigung des derzeitigen Forschungsstandes wird die Entwicklung der medizinischen und juristischen Grundpositionen zum Thema Transgeschlechtlichkeit in der DDR dargelegt und mithilfe einer Falldarstellung ein Geschlechtswechsel verdeutlicht. Mittels Analyse verschiedener zeitgenössischer Publikationen kann die Entwicklung von Leipzig als spezialisiertes Behandlungszentrum nachgewiesen werden.
Ergebnisse Bis Mitte der 1970er-Jahre waren Geschlechtsangleichungen in der DDR juristisch nicht geregelt. Folglich mussten transgeschlechtliche Menschen enorme administrative Hürden überwinden, um Geschlechtswechsel zu erreichen. Lykke Aresin setzte sich in ihrer Beratungsstelle in Leipzig bereits in den 1960er-Jahren mit dem Thema Transgeschlechtlichkeit auseinander. Sie legte Grundlagen dafür, dass sich in Leipzig ein spezielles Netzwerk etablieren konnte, das bis Anfang der 1990er-Jahre Geschlechtsangleichungen begleitete.
Schlussfolgerung Am Universitätsklinikum Leipzig bestand ein sensibilisiertes und hochspezialisiertes Team, das sich der Behandlung von transgeschlechtlichen Menschen annahm und als multiprofessionelles Zentrum genitalangleichende Operationen anbot. Geschlechtsangleichungen wurden in der DDR somit auch außerhalb der Berliner Charité organisiert. Hinweise, dass eine solche Zentrenbildung seitens des DDR-Staates angeregt wurde, lassen sich nicht eruieren. Somit ist davon auszugehen, dass medizinische Expert*innengruppen Handlungsspielräume außerhalb der staatlichen Einflusssphäre nutzten und die Betreuung von transgeschlechtlichen Personen ermöglichten.