“…Wenn sich die Vermutung einer psychogenen Störung nicht eindeutig bestätigen lässt, müssen differenzialdiagnostisch organische Erkrankungen ± z. B. eine Stäbchen-Zapfen-Dystrophie, eine progrediente foveale Zapfendystrophie, eine okkulte Makuladystrophie, eine frühe Form des Morbus Stargardt, eine toxisch bedingte Makulopathie, eine fortschreitende Sehnerverkrankung ± sowie Erkrankungen der zentralen Sehbahn, in Betracht gezogen werden [6].…”