2021
DOI: 10.1055/a-1502-6935
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Ohrgeräusche zutreffend begutachten: Möglichkeit, Plausibilität und Wahrscheinlichkeit

Abstract: ZusammenfassungOhrgeräusche als subjektive, individuelle Empfindung entziehen sich einem objektiven Nachweis. In der Begutachtungssituation sind sie zudem von physiologischen oder spontanen Hörsensationen abzugrenzen.In Bezug auf die neue Königsteiner Empfehlung und auf die Rechtsprechung des letzten Jahres ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Kausalitätsbegriffe in der Gesetzlichen und Privaten Unfallversicherung eine stringente Prüfung zur Feststellung, ob eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit ei… Show more

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“…Der Gutachter sollte seine Fragen nach dem Tinnitus offen und nicht suggestiv gestalten, damit eine möglicherweise übermäßige Ausgestaltung durch den Betroffenen vermieden wird. Bewährt haben sich dafür Plausibilitätskriterien [19]. Ein wesentliches Faktum bei der Begutachtung gilt fortwährend: In allen gängigen Kausalitätsmodellen der gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung wie auch im sozialen Entschädigungsrecht ist der Vollbeweis eines Körperschadens mit medizinisch-wissenschaftlicher Diagnose und gegebenenfalls eines Gesundheitsfolgeschadens erforderlich, um einen entsprechenden Anspruch auszulösen [19] Wissenschaftlich verantwortlich gemäß Zertifizierungsbestimmungen…”
Section: Begutachtung Eines Tinnitusunclassified
“…Der Gutachter sollte seine Fragen nach dem Tinnitus offen und nicht suggestiv gestalten, damit eine möglicherweise übermäßige Ausgestaltung durch den Betroffenen vermieden wird. Bewährt haben sich dafür Plausibilitätskriterien [19]. Ein wesentliches Faktum bei der Begutachtung gilt fortwährend: In allen gängigen Kausalitätsmodellen der gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung wie auch im sozialen Entschädigungsrecht ist der Vollbeweis eines Körperschadens mit medizinisch-wissenschaftlicher Diagnose und gegebenenfalls eines Gesundheitsfolgeschadens erforderlich, um einen entsprechenden Anspruch auszulösen [19] Wissenschaftlich verantwortlich gemäß Zertifizierungsbestimmungen…”
Section: Begutachtung Eines Tinnitusunclassified
“…Es ist jedoch die Aufgabe des Arztes bzw. Gutachters, die Betroffenheit durch einen Tinnitus herauszufinden [13]. Bei einer bifaktoriellen Schwerhörigkeit mit Tinnitus sollte sich der Gutachter entscheiden, welchem Teil der Schwerhörigkeit der Tinnitus zuzurechnen ist.…”
Section: Fazitunclassified