ZusammenfassungDer vorliegende Beitrag möchte aufzeigen, weshalb sogenannte Schottergärten eine problematische
Art der Freiflächengestaltung darstellen und welche Möglichkeiten für Kommunen bestehen,
um gegen sie vorgehen zu können. Dabei wird der Ansatz einer Einordnung als bauliche Anlage verfolgt,
was dazu führt, dass Eigentümer von Schottergärten mittels der bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung
dazu verpflichtet werden können, diese zu entfernen. Anschließend werden Möglichkeiten für
die Kommunen dargestellt, eine für die Beseitigungsanordnung notwendige materielle Illegalität
der Schottergärten festzustellen oder wenigstens für zukünftige Schottergärten herzustellen.
Der Beitrag versucht, das Bauordnungsrecht länderübergreifend darzustellen, kann allerdings nicht
auf jede Feinheit der einzelnen Bauordnungen eingehen.