ZusammenfassungRehabilitation erfolgt evidenzbasiert, wenn Behandlungsmaßnahmen angewendet werden, für die nachgewiesen wurde, dass diese die Outcomes der Rehabilitanden – in der Regel den Gesundheitszustand oder die Teilhabe der Rehabilitanden – wirksam verbessern. Eindeutige Aussagen über die Wirksamkeit einer Maßnahme werden nur durch Randomisiert Kontrollierte Studien (RCTs) gewährleistet. Bei Anwendung alternativer Studienformate (z. B. Fall-Kontrollstudien, Kohortenstudien, Beobachtungsstudien) kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Zusammenhang der Teilnahme an der Maßnahme und der Verbesserung des Gesundheitszustands oder der Fähigkeit zur beruflichen oder gesellschaftlichen Teilhabe durch konfundierende Variablen verzerrt abgebildet wird (Einschränkungen der internen Validität). Es wurden vielfältige Varianten von RCTs entwickelt (z. B. clusterrandomisierte Studien, faktorielle Designs, pragmatische Studien), um RCTs an Erfordernisse der praktischen Anwendung anzupassen. Um evidenzbasiert entscheiden und handeln zu können, sollte zudem gewährleistet werden, dass neue Behandlungsmaßnahmen und -empfehlungen auf einer soliden Theorie- und Wissengrundlage entwickelt wurden und in der Versorgungspraxis angemessen umgesetzt werden. Dies ist insbesondere erforderlich, weil Maßnahmen orientiert an den Bedarfen individueller Rehabilitanden und den Spezifika der Rehaeinrichtung ausgewählt und ggf. angepasst werden müssen. Deswegen sind für ein umfassendes Verständnis von Evidenz – zusätzlich zum Wirksamkeitsnachweis mittels RCTs – empirische Studien zur Schaffung solider konzeptueller und theoretischer Grundlagen (Interventionsdesign) und zur Anwendung der Maßnahmen in der rehabilitativen Versorgungspraxis (Implementierungsforschung) erforderlich.