In den vorangegangenen Kapiteln wurde der Entscheidungsprozeß eines einzelnen Entscheiders betrachtet. Häufig jedoch werden Entscheidungen durch Personengruppen getroffen. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft z.B. bestellt gemeinsam die Mitglieder des Vorstands; der Vorstand entscheidet im Rahmen einer Abstimmung darüber, welches Unternehmensziel verfolgt werden soll; die Leiter der Geschäftsbereiche eines Unternehmens legen gemeinsam das Investitionsprogramm fest.Die steigende Komplexität vieler Entscheidungsprobleme hat dazu geführt, daß in Unternehmen in zunehmendem Maße Entscheidungsgremien (Entscheidungsgruppen) mit der Problemlösung betraut werden. Mit dem Einsatz von Entscheidungsgremien wird die Erwartung verbunden, daß diese "bessere" bzw. "ausgewogenere" Entscheidungen treffen als ein Einzelner. Die Entscheidungsgremien in Unternehmungen werden i.d.R. durch eine übergeordnete Instanz, etwa durch den Aufsichtsrat oder den Vorstand, eingesetzt: Mehr oder weniger präzise räumt die Instanz dem Gremium Entscheidungskompetenzen ein und gibt ein Formalziel vor, das bei der Entscheidung zu verfolgen ist {eingesetzte Gremien). Entscheidungsgremien können aber auch dadurch zustande kommen, daß sich Personen "freiwillig" zu einer Gruppe zusammenschließen und als gleichberechtigte Mitglieder ein selbstbestimmtes Ziel verfolgen, wobei einige oder alle Entscheidungsprobleme gemeinsam gelöst werden. Solche autonomen Gruppen können z.B. entstehen durch den Zusammenschluß von gleichberechtigten Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern zu einer Kanzlei oder von Personen, die gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb, einen Handwerksbetrieb oder eine Werkstätte führen.Der Entscheidungsprozeß in einer Gruppe ist vor allem dadurch gekennzeichnet, daß nach einer Phase des gegenseitigen Informationsaustausches sich jedes Mitglied eine individuelle Präferenzordnung über die erwogenen Alternativen bildet. Die Entscheidung der Gruppe fällt dann im Verlauf einer Abstimmung.