“…Der Zeitpunkt zur operativen Therapie der Schlucklähmung ist dann festzulegen, wenn Neurochirurgen und Neurologen oder Internisten von einer weiteren Erholung der geschadigten Nerven nicht mehr uberzeugt sind. Es ist immer wieder mit wechselndem, aber meist nicht ausreichendem Erfoig versucht worden, den Zustand der Patienten mit einseitiger Schlucklahmung operativ zu verbessern (Naffziger und Mitarb., 1948;Kaplan, 1951Kaplan, , 1957Rethi, 1961 des Speisebreies durch den Nasopharynx in die Nase vor, so wird das Gaumensegel in einem vierten Operationsschritt nach Schleimhautresektion aus dem hinteren Gaumenbogen durch Naht an die hintere Rachenwand fixiert und der Nasopharynx der gelahmten Seite auf diese Weise abgedichtet. Dieser Operationsschritt kann auch in einer zweiten Sitzung peroral vorgenommen werden.…”