Zusammenfassung
Hintergrund
Epilepsiepatienten benötigen häufig eine spezialisierte Behandlung, die sich aufgrund der gesundheitspolitischen Zuständigkeit der Bundesländer innerhalb Deutschlands unterscheiden kann.
Ziel der Arbeit
Es erfolgte die Evaluation der bundeslandspezifischen Unterschiede in der Versorgungsstruktur anhand stationärer Krankenhausfälle von Epilepsiepatienten in den Jahren 2000 bis 2020 in Relation zum spezialisierten Behandlungsangebot.
Material und Methoden
Die stationären Krankenhausfälle der Bundesländer wurden mittels Friedman-Test und Zeitreihentrendanalyse ausgewertet. Eine bundeslandspezifische stationäre Minder- bzw. Mehrversorgung von stationären Krankenhausfällen außerhalb des gemeldeten Bundeslandes wurde durch den Vergleich der Wohnsitz- und Behandlungsort-bezogenen Fallzahlen mit einem Schwellenwert von ±5 % analysiert.
Ergebnisse
Nach Altersadaptierung fanden sich signifikant mehr stationäre Fälle in den „neuen Bundesländern“ im Vergleich zu den „alten Bundesländern“ (p < 0,001); die bundesweit höchste Fallzahl bestand im Saarland mit 224,8 ± 11,5 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Die Trendanalyse zeigte bis Ende 2016 eine Zunahme der Fälle mit einer Trendumkehr ab 2017 und einem weiteren signifikanten Abfall der Krankenhausfälle im COVID-Jahr 2020. Eine relative stationäre Minderversorgung zeigte sich für Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Eine übermäßige – möglicherweise kompensatorische – stationäre Mehrversorgung war für alle Stadtstaaten und Baden-Württemberg nachzuweisen. In Bundesländern mit einer relativen stationären Minderversorgung und/oder hohen stationären Krankenhausfallzahlen zeigte sich oftmals eine geringere Ausstattung an spezialisierten Epilepsiezentren, Spezialambulanzen und Epilepsieambulanzen.
Diskussion
In Deutschland bestehen bundeslandspezifische Unterschiede in der Versorgungsstruktur mit einer höheren stationären Krankenhausversorgung in den „neuen Bundesländern“ und im Saarland. Zusätzlich fanden sich Bundesländer mit einer überproportionalen Mehrbehandlung von nicht in diesem Bundesland gemeldeten PatientInnen. Ein möglicher Einflussfaktor kann hierbei die Verfügbarkeit von Zentren mit einer spezialisierten Behandlung von Epilepsiepatienten sein.