Auszug
In diesem Artikel beurteilen wir die Wirksamkeit von Rentenbereitstellung und Krankenversicherung für die Krankheitsprävention bei älteren Menschen in Entwicklungsländern. Wir behaupten, dass in den Sozialschutzagenden bis vor kurzem der Prävention von Gesundheitsrisiken zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet und stattdessen das Schwergewicht auf die Verringerung der Einkommensarmut durch Geldtransfers gelegt worden ist. Im vorliegenden Beitrag wird gezeigt, dass wenige zuverlässige Beweise vorliegen, aus denen sich ableiten ließe, dass die Bereitstellung von Rentenleistungen für ältere Menschen deren Gesundheitszustand verbessert, und dass dieses Ergebnis daher von den Entscheidungsträgern nicht als gesichert vorausgesetzt werden sollte. Wir befassen uns anschließend damit, wie die Einbeziehung älterer Menschen in Krankenversicherungssysteme deren Gesundheit beeinflusst und gehen konkret auf die Ergebnisse bei Bluthochdruck ein. Unter Bezugnahme auf die erst seit kurzem verfügbaren Daten von der Weltgesundheitsorganisation für Ghana, Mexiko und Südafrika wird gezeigt, dass sich ältere Menschen, die über eine Krankenversicherung verfügen, Gesundheitsproblemen wie Bluthochdruck mit geringfügig grösserer Wahrscheinlichkeit bewusst sind, und dass sie diese höchstwahrscheinlich unter Kontrolle haben. Dessen ungeachtet wird die überwiegende Mehrheit älterer Menschen mit Bluthochdruck — ob versichert oder nicht versichert — nicht wirksam behandelt. Es zeigt sich, dass die hauptsächlichen Hindernisse zur Behandlung vorallem mit dem Bewusstsein und Leistungsangebot zu tun haben und weniger mit den Finanzen. Folglich hängt die Fähigkeit von Renten‐ oder Krankenversicherungen, zu besseren Gesundheitsergebnissen älterer Menschen in solchen Ländern wie auch in ländlichen Gebieten beizutragen, stark von der Gesundheitserziehung, von medizinischen Untersuchungen und einem geeigneten Leistungsangebot ab. Diese Interventionen sollten als ein integraler Bestandteil von Standard‐Sozialschutzstrategien betrachtet werden und nicht in Ergänzung zu diesen. In der Praxis werden jedoch Sozialschutz und Gesundheitsförderung weiterhin als fast vollständig separate Bereiche behandelt, und müssen daher als substanzielle institutionelle Hindernisse zur Entwicklung kombinierter Interventionen angesehen werden.