“…Damit waren Psychiaterinnen und Psychiater gefordert, die psychische Befindlichkeit eines Sicherungsverwahrten zu konkretisieren und interdisziplinär zu thematisieren. Gairing und Kollegen definierten den Sicherungsverwahrten als Menschen im fortgeschrittenen Alter mit antisozialen Persönlichkeitszügen, welcher neben Substanzmissbrauch und Aggressivität über viele Vorstrafen und Haftjahre verfügt und somit mehr Überschneidungen mit einem Gefängnisinsassen als mit einem Maßregelpatienten aufweist [1]. Die Forschungsliteratur der vergangenen 20 Jahre zur psychischen Belastung von Gefangenen legt den Schluss nahe, dass diese hoch und nicht ausreichend behandelt ist.…”