Mitgeilung aus der 5nochemischen Versuchss~ation zu Geisenheim a. Rh. Unter dem Namen ,,Edelbranntweine" faint man alle die Branntweine zusammen, die ausschlieglich ffir Genugzwecke hergestellt werden und in ungereinigtem Zustande in den Handel und zum Konsum kommen. Den Gegensatz zu ihnen bildet der Industriespiritus, der in rohem Zustande gewShn]ich nut zu industriellen (technischen), Zwecken Verwendung findet; wenn er zu Genul~zwecken dienen soll, pflegt er in der Regel gereinigt, d. h. yon den Nebenbestandteilen der G~irung und Desrillation befreit zu werden. Zu den Edelbranntweinen zShlen Kognak, Rum, Arrak, die Branntweine aus Obst und Beerenobst, insbesondere Kirsch-und Zwetschenbranntwein, die Branntweine aus Obst-und Beerenwein, aus Trestern und ttefen yon Weinen aller Art. Der Typus des Industriespiritus ist der Ksxtoffelspiritus. Diese Unterscheidung ist indessen keine scharfe, sondern beide Branntweinarten gehen ineinander fiber. Es: ist z. B. zweifelhaft, ob man den Kornbranntwein zu den Edelbranntweinen, derer~ Merkmale er bis zu einem gewissen Grade triigt, zi~hlen oder als Indus~riespiritns ansehen soll. Ferner gehSrt der Rum, der Branntwein aus Zuckerrohrmelasse, zweifellos. zu den Edelbranntweinen, wfihrend niemand den Branntwein aus Zuckerrfibenmelasse in die Klasse der Edelbranntweine einreihen wird. 8. Band.