Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 gilt als besonders progressiver Entwurf einer aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Anders als in der Vergangenheit blieben Würdigungen zum Jubiläum im vergangenen Jahr weitgehend aus – möglicherweise weil das AFG 1998 ins Sozialgesetzbuch III integriert und ein Paradigmenwechsel von der aktiven zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik vollzogen wurde. Gleichwohl nehmen wir das AFG zum Ausgangspunkt, analysieren jedoch auch die Reformen der verschiedenen Transferleistungssysteme, einschließlich der Reformen der Sozialhilfe sowie punktuell relevante Leistungen in flankierenden Politikfeldern, um die Frage nach sozialem Fortschritt in der Arbeitsmarktpolitik in verschiedenen Phasen zu beantworten. Da verschiedene internationale Organisationen jüngst Programmpapiere für eine zukunftsorientierte Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik veröffentlichten, nutzen wir die übergreifenden Elemente, um einen Maßstab für Fortschritt oder Rückschritt zu erarbeiten. Unter dem Vorbehalt, dass die aufgezeigten arbeitsmarktpolitischen und sozialen Entwicklungen nicht ausschließlich durch die Arbeitsmarktpolitik, sondern vielfach durch sozialen und ökonomischen Wandel bedingt sind, sind Ambivalenzen hinsichtlich Fortschritt und Rückschritt zu konstatieren.