Aktuelle Diskussionen sehen die Gefahr, dass Politische Bildung auf Extremismusprävention reduziert wird. Dabei erhält die „fdGO“ des Grundgesetzes angeblich den Charakter einer Status-Quo-Garantie und eines Top-Down-Konzepts. Eine partikular registrierbare Praxis wird allerdings unzulässigerweise gegen die normative Bedeutung der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ ins Feld geführt. Die Befürchtungen beruhen dabei auf einer mangelhaften Unterscheidung von empirischen und normativen Sätzen. Demgegenüber ist festzuhalten, dass Politische Bildung nicht nur, aber auch Extremismusprävention ist.