Zusammenfassung
Ziel Die Qualität von sozialmedizinischen Gutachten, die im Rahmen
von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente wegen psychischer
Störung für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) angefertigt
werden, ist bislang kaum untersucht worden. In der vorliegenden Studie sollte
untersucht werden, inwieweit fachärztliche Gutachten zur
Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) der Leitlinie der DRV zu
sozialmedizinischen Gutachten bei psychischen und Verhaltensstörungen
entsprechen.
Methodik Zur Überprüfung der Gutachtenqualität
wurden 52 sozialmedizinische Gutachten, in denen die Diagnose einer
Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) vergeben und ein
Leistungsvermögen von unter drei Stunden festgestellt wurde, analysiert.
Die Gutachtenqualität wurde sowohl quantitativ mit der Berechnung von
Qualitätspunkten, als auch qualitativ durch inhaltliche Analysen
erfasst. Zur Überprüfung der
Beurteiler_innenübereinstimmung wurde die prozentuale
Übereinstimmung und Cohens Kappa für zwei Rater_innen anhand
einer Teilstichprobe (n=11) berechnet.
Ergebnisse Die analysierten Gutachten erreichten durchschnittlich 36,1
(SD=7,4) von 92 möglichen Qualitätspunkten (Range
22/56). In den meisten Gutachten waren die Beschreibungen der
Teilhabeeinschränkungen, der Epikrise und der sozialmedizinischen
Schlussbildung unbefriedigend.
Schlussfolgerung Die
unzureichende Darstellung der Funktions- und Teilhabeeinschränkungen in
den Gutachten wird möglicherweise dem tatsächlichen Sachverhalt
nicht gerecht, so dass der Beweis einer Gesundheitsstörung mit den
entsprechenden Leistungseinschränkungen nicht zweifelsfrei erbracht
werden kann. Dementsprechend sind Maßnahmen zur Verbesserung der
Gutachtenqualität wie Schulungen und regelmäßige
Qualitätsüberprüfungen notwendig.