ZusammenfassungIn medizinisch begründeten Einzelfällen oder bei unbekannter Frühschwangerschaft kann es
durch die Applikation offener radioaktiver Stoffe in der Nuklearmedizin zu einer pränatalen
Strahlenexposition kommen. Die von Metabolisierung und Biodistribution abhängende Dosis für
das Ungeborene kann messtechnisch nicht ermittelt werden. Eine möglichst valide Abschätzung
der Dosis ist daher von großer Relevanz. Die Abschätzung erfolgt üblicherweise mit den
biokinetischen und dosimetrischen Modellen der ICRP. Bei der Hybridbilddiagnostik muss
zusätzlich auch die Strahlenexposition durch die radiologische Komponente berücksichtigt
werden. Die Aktivität der im Rahmen einer nuklearmedizinischen Diagnostik applizierten offenen
radioaktiven Stoffe führt üblicherweise zu einer Dosis des Ungeborenen von weniger als 20mSv.
Relevante deterministische Strahlenwirkungen sind hier auszuschließen. Es ergeben sich keine
praktischen Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft. Bei höheren Dosiswerten
für das Ungeborene, wie sie insbesondere bei der therapeutischen Anwendung offener
radioaktiven Stoffe bei unbekannter Schwangerschaft auftreten können, kann jedoch eine Dosis
von 100mSv für das Ungeborene überschritten werden, welche als Schwelle für die Induktion von
anatomischen Fehlbildungen, Wachstumshemmungen und funktionellen Störungen gilt.