Die COVID-Pandemie mit ihrer ersten und zweiten Welle hat uns gezwungen, über eine sinnvolle Nutzung unserer medizinischen Ressourcen nachzudenken und Eingriffe nach ihrer Notwendigkeit und Dringlichkeit zu graduieren. Diese Selektion ist insbesondere in der Kardiologie in jedem einzelnen Fall schwierig und riskant. Die aktuellen Empfehlungen in der Herzschrittmacher‑, Defibrillatortherapie und Nachsorge werden aufgezeigt mit dem Ziel, die individuelle ärztliche Entscheidung auf nachvollziehbare und belastbare Argumente zu stützen und diese auch den Patienten gegenüber begründen zu können. Diese Überlegungen haben in einzelnen Ländern zu einem deutlichen Rückgang von Schrittmacher- und Defibrillatorimplantationen geführt ebenso wie Ablation bei supraventrikulären Arrhythmien. Die Auswirkungen der Pandemie lassen sich aus den Aktivitätsprofilen der rhythmologischen Implantate nachvollziehen. Die Notwendigkeit und Chancen einer telemedizinischen Überwachung sind in dieser Zeit nachdrücklich deutlich geworden, ebenso wie die bislang unzureichende Nutzung und mangelnde Struktur. Die aktuelle positive G‑BA(Gemeinsamer Bundesausschuss)-Bewertung der telemedizinischen Überwachung bei Herzinsuffizienz weist in die richtige Richtung, die Umsetzung und Vergütung wird jedoch für weitere Diskussionen sorgen. Ein neuer Algorithmus, der auf einer Herztonerkennung beruht und im ersten AV(atrioventrikulären)-sequenziellen sondenlosen Herzschrittmacher Verwendung findet, wird diskutiert. Bisher stützen sich die Indikationen für eine primärprophylaktische ICD(implantierbarer Kardioverter-Defibrillator)-Implantation im Wesentlichen auf die linksventrikuläre Ejektionsfraktion insbesondere bei der nichtischämischen Kardiomyopathie. Die Notwendigkeit und Bedeutung von intramuralem Fibrose- und Narbennachweis in der Magnetresonanztomographie (MRT) werden diskutiert und könnten die Entscheidungsfindung unterstützen.