2015
DOI: 10.1628/9783161557583
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Privatheit wider Willen? Verhinderung informationeller Preisgabe im Internet nach deutschem und US-amerikanischem Verfassungsrecht

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“…Dies gilt auch für digitale Entscheidungen, welche die Privatheit der Individuen betreffen. Auf diesem Prinzip der sozialen Normen basiert die Wirkung von sogenannten sozialen Nudges (Coventry et al 2016, Chang et al 2016 Bezogen auf das Datenschutzrecht und den Sonderfall der Privacy Nudges bedeutet dies: Gerade mit Blick auf die verfassungsrechtliche Fundierung im Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist es prinzipiell problematisch, Nutzenden ein -dann nicht selbst-, sondern eben fremdbestimmtes -Maß an Datenschutz vorzugeben, also eine "Privatheit wider Willen" (Sandfuchs 2015). Einen Ansatz zur Rechtfertigung bildet ein Be-…”
Section: Soziale Normunclassified
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“…Dies gilt auch für digitale Entscheidungen, welche die Privatheit der Individuen betreffen. Auf diesem Prinzip der sozialen Normen basiert die Wirkung von sogenannten sozialen Nudges (Coventry et al 2016, Chang et al 2016 Bezogen auf das Datenschutzrecht und den Sonderfall der Privacy Nudges bedeutet dies: Gerade mit Blick auf die verfassungsrechtliche Fundierung im Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist es prinzipiell problematisch, Nutzenden ein -dann nicht selbst-, sondern eben fremdbestimmtes -Maß an Datenschutz vorzugeben, also eine "Privatheit wider Willen" (Sandfuchs 2015). Einen Ansatz zur Rechtfertigung bildet ein Be-…”
Section: Soziale Normunclassified
“…Informationelle "Selbst"-Bestimmung impliziert zumindest grundsätzlich auch das Recht, sorglos mit seinen Daten umzugehen, solange die erwähnten Grenzen des Gemeinwohls und der Rechte Dritter nicht überschritten werden. Dies gilt allerdings nur mit einer wichtigen Ausnahme: Das Recht kennt in vielen Bereichen Instrumente zum Schutz von Minderjährigen und einwilligungsunfähigen Personen vor sich selbst, hier also derjenigen, die ihre Privatheit zwar selbstbestimmt preisgeben, bei denen es aber in dieser Frage aus rechtlicher Sicht an der Entscheidungskompetenz fehlt (Sandfuchs 2015).…”
Section: 3unclassified
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