Zusammenfassung
Lockerungsmaßnahmen in Form von begleiteten und unbegleiteten Ausgängen sowie Phasen des Probewohnens ermöglichen während der Haft einen Kontakt zur Außenwelt und eine Vorbereitung des sozialen Empfangsraums für die Zeit nach der Entlassung aus dem Vollzug. Im Maßnahmenvollzug (dem österreichischen Pendant zum deutschen Maßregelvollzug) dienen sie darüber hinaus als wesentliche Informationsquelle, ob eine untergebrachte Person ausreichend für ein Leben in Freiheit vorbereitet ist und daher eine bedingte Entlassung erfolgen kann. In der vorliegenden Untersuchung wird die Praxis der Durchführung von Lockerungsmaßnahmen im Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Personen beleuchtet. Die Ergebnisse zeigen auf, dass zwar die meisten Personen Lockerungen durchlaufen, aber individualisiert entschieden wird, welche und wie viele Formen von Lockerungen zu Einsatz kommen. Betrachtet man gleichzeitig die Behandlungen im Vollzug (bspw. durch den psychiatrischen oder den sozialen Dienst), Maßnahmen des Entlassungsmanagements, gerichtlich angeordnete Weisungen und die Häufigkeit einer Entlassung in eine betreute Nachsorgeeinrichtung, zeigt sich, dass sich Lockerungen in die jeweilige Behandlungsstrategie dahingehend eingliedern, dass jene Personen, die mehr Behandlung, mehr Nachbetreuung und mehr Kontrolle erfahren, auch häufiger Lockerungen durchlaufen. Bezogen auf die Wiederkehrerrate nach der bedingten Entlassung zeigen sich hingegen keine Unterschiede zwischen Personen mit mehr bzw. weniger Lockerungen. Im Sinne des Risk-Need-Responsivity-Modells kann vermutet werden, dass die Selektion für diese unterschiedlichen Behandlungsintensitäten in dem jeweiligen Rückfallrisiko der Personen begründet liegt. Ist dies der Fall, deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die Differenzierung zwischen Personen mit hohen und niedrigem Risiko gelingen dürfte. Mögliche Hintergründe dieser Auswahl und sich daraus ergebende Forschungsfragen werden diskutiert.