Zusammenfassung
Hintergrund Uneinheitliche Regelungen und Gesetze bzgl. medizinischer
Untersuchungen und Prozesse können zu Missverständnissen und
fehlerhaften, vermeidbaren Abläufen führen. Mit dieser Studie
möchten wir die Heterogenität der einzelnen Prozesse bei der
vorläufigen und endgültigen Leichenschau und Todesbescheinigung
im deutschen Rettungsdienst evaluieren.
Methoden An 212 Ärztliche Leiter Rettungsdienst in Deutschland
wurde eine E-Mail mit einem Umfragelink versendet. Die Fragen konnten online
beantwortet werden.
Ergebnisse Die Rücklaufquote betrug 47%. Die Existenz
geregelter Verfahrensanweisungen bejahen 58% der Teilnehmer. Eine
vorläufige Todesbescheinigung ist bei 64% zulässig, eine
vorläufige Leichenschau in 45% der Fälle. 19,4%
der Notärztinnen und Notärzte werden regelmäßig
zur Durchführung der endgültigen Leichenschau verpflichtet.
41% der Teilnehmer empfinden das Notarzt-Einsatzprotokoll als
ausreichende Dokumentationsform. 45% der Teilnehmer bewerten die
für ihr Bundesland geltende gesetzliche Bestimmung als ausreichend
detailliert. Rückfragen und Beschwerden treten auf, insbesondere wenn
ÄLRD der Meinung sind, dass die landesspezifischen Bestimmungen nicht
ausreichend sind (p<0,001).
Schlussfolgerung Die Ergebnisse zeigen heterogene Prozessabläufe
in Deutschland im Rahmen der obligaten ärztlichen Tätigkeit
Leichenschau. Mehr als die Hälfte der Teilnehmer bewerten die
vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen als unzureichend. In der Folge kommt es
nicht selten zu Rückfragen und Beschwerden, v. a. aber zu
Unsicherheiten im Praxisalltag. Eine einheitliche Gesetzgebung und klare
Prozessabläufe sind aufgrund unserer Ergebnisse
wünschenswert.